Stornierungsbedingungen

Die Verbindlichkeit deiner Terminvereinbarung ist wichtig, für uns beide

Vielen Dank, dass du dich für meine Praxis entschieden hast! Die Zeit, die ich speziell für dich reserviere, ermöglicht mir, dir eine individuelle und qualitativ hochwertige Behandlung zu bieten. Um dies zu gewährleisten, arbeite ich ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Dein Termin ist verbindlich

Mit der Terminbuchung, sei es telefonisch, online oder per E-Mail, kommt ein verbindlicher Behandlungsvertrag zwischen uns zustande, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 611 ff. BGB) geregelt ist. Das bedeutet, dass das Honorar für den gebuchten Termin bei Nicht-Erscheinen fällig bleibt. Ich hoffe auf dein Verständnis, dass diese Regelung notwendig ist, um eine faire und nachhaltige Basis für meine Praxis zu schaffen.

Was tun, wenn du verhindert bist?

Falls du einen Termin doch nicht wahrnehmen kannst, bitte ich dich um eine rechtzeitige Absage – möglichst 48 Stunden vor dem Termin. So bleibt genug Zeit, den Termin anderweitig zu vergeben, und es fallen für dich keine Kosten an. Bei kurzfristigen Absagen, also innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin, behalte ich mir vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 € zu berechnen. Das gilt auch für im Voraus bezahlte Termine, die dann ohne Ersatz verfallen.

Warum die Ausfallgebühr?

Meine Praxis ist so organisiert, dass ich für jeden Patienten individuelle Behandlungszeiten plane, die oft bis zu 90 Minuten dauern können. Eine kurzfristige Absage bedeutet, dass diese Zeit meist nicht mehr neu vergeben werden kann und somit Kosten entstehen, die ich nicht abdecken kann. Die Ausfallgebühr dient daher dazu, die laufenden Kosten auszugleichen und meine Praxisabläufe reibungslos zu gestalten. Auch wenn unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, dringende berufliche Verpflichtungen oder familiäre Notfälle eintreten, kann ich daher leider keine Ausnahme von der Ausfallgebühr machen. Hier spricht die Rechtsprechung vom "allgemeinen Lebensrisiko", das jeder für sich selbst trägt.

Besondere Situationen: Krankheit und behördlich angeordnete Quarantäne

Zum Schutz meiner Patienten und mir ist das Betreten der Praxisräume bei akuten Infektionskrankheiten oder behördlich angeordneter Quarantäne bedauerlicherweise nicht möglich. In diesen Fällen gilt die Ausfallgebühr ebenfalls, auch wenn der Termin kurzfristig abgesagt werden muss.

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

Mir ist bewusst, dass die Akzeptanz dieser Regelung manchmal eine Herausforderung sein kann, und ich habe diese Richtlinie mit Bedacht getroffen, um eine faire Basis für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass die Praxis für alle gut funktioniert und jeder die bestmögliche Behandlung erhält.

Vielen Dank für dein Verständnis und dein Vertrauen. Ich freue mich darauf, dich bald in meiner Praxis begrüßen zu dürfen!

Peter Giese